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Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Anmietung von Bussen (AB-Mietbus)

§ 1 Vertragsbildung

Die HCT Hamburg Citytours GmbH unterbreitet Angebote, die, falls nicht anders schriftlich fixiert, unverbindlich sind.

Aufträge können schriftlich, elektronisch oder mündlich erteilt werden.

Ein Vertrag entsteht durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftrags seitens der HCT, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Abweichungen in der Bestätigung gegenüber dem Auftrag führen zur Vertragsbildung auf Basis der Bestätigung, wenn der Auftraggeber innerhalb einer Woche zustimmt.

 

§ 2 Umfang der Dienstleistung

Der Leistungsumfang wird durch die Auftragsbestätigung festgelegt, unabhängig von § 1 Abs. 3 und § 3.

Die Dienstleistung beinhaltet das Bereitstellen eines vereinbarten Fahrzeugs mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung, ohne die Anwendung von Werkvertragsbestimmungen.

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:

a. Sicherstellung des Reisezwecks,

b. Beaufsichtigung der Fahrgäste, besonders Kinder, Jugendliche und Bedürftige,

c. Aufsicht über im Fahrgastraum hinterlassene Gegenstände,

d. Überwachung des Gepäcks beim Laden und Entladen,

e. Information über relevante Bestimmungen wie Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften und deren Einhaltung, außer bei abweichender Vereinbarung.

 

§ 3 Änderungen der Leistung

Notwendige Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss sind zulässig, wenn sie nicht vom Busunternehmen verursacht wurden und dem Besteller zumutbar sind. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Änderungen durch den Besteller bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Zustimmung des Busunternehmens.

 

§ 4 Preise und Bezahlung

Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis gilt.

Nebenkosten sind im Preis inbegriffen, außer es wurde anders vereinbart.

Mehrkosten für vom Besteller gewünschte Änderungen werden zusätzlich berechnet.

Kosten durch Beschädigung oder Verschmutzung bleiben vorbehalten.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt zu begleichen.

 

§ 5 Stornierung und Rücktritt bei Einzeltickets

Stornofristen variieren je nach Tour.

Stornierung ist am Gültigkeitstag oder bei Nichterscheinen nicht erstattungsfähig.

Bei vorzeitiger Kündigung oder Nichtinanspruchnahme des Fahrzeugs entfällt die Befreiung von der Zahlungsverpflichtung, außer die Kündigung resultiert aus einem vom Busunternehmen zu vertretenden Umstand.

 

§ 6 Rücktritt und Kündigung bei Sonderfahrten durch den Besteller

Rücktritt: Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten. Das Busunternehmen hat Anspruch auf angemessene Entschädigung, außer der Rücktritt beruht auf einem vom Unternehmen zu vertretenden Umstand. Entschädigungsansprüche können pauschaliert werden.

Kündigung: Bei notwendigen Änderungen nach Fahrtantritt, die unzumutbar sind, kann der Besteller kündigen. Bei Kündigung wegen höherer Gewalt trägt der Besteller Mehrkosten für die Rückbeförderung. Bei Kündigung durch den Besteller steht dem Unternehmen eine angemessene Vergütung zu.

 

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch das Busunternehmen

Rücktritt: HCT kann vor Fahrtantritt zurücktreten, wenn unvorhersehbare Umstände die Leistungserbringung unmöglich machen. Der Besteller kann notwendige Aufwendungen ersetzt verlangen.

Kündigung: Nach Fahrtantritt kann das Unternehmen kündigen, wenn die Leistungserbringung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Bei Kündigung wegen höherer Gewalt trägt der Besteller Mehrkosten für die Rückbeförderung.

 

§ 8 Haftung

Das Busunternehmen haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.

Keine Haftung bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen.

Rückbeförderungsregelungen bleiben bestehen.

 

§ 9 Beschränkung der Haftung

Haftung für Sachschäden ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 23 PBefG bleibt unberührt.

Keine Haftung für Schäden, die ausschließlich durch den Besteller oder seine Fahrgäste verursacht wurden.

 

§ 10 Gepäck und sonstige Sachen

Gepäck und vereinbarte Sachen werden transportiert.

Der Besteller haftet für Schäden, die durch mitgeführte Sachen entstehen.

 

§ 11 Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste

Der Besteller ist verantwortlich für das Verhalten seiner Fahrgäste.

Fahrgäste, die Anweisungen missachten, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Beschwerden sind an das Bordpersonal oder das Unternehmen zu richten.

Der Besteller soll bei Leistungsstörungen mitwirken.

 

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der HCT Hamburg Citytours GmbH in Hamburg.

Gerichtsstand ist ebenfalls Hamburg, außer der Besteller hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland.

Deutsches Recht ist anzuwenden.

 

§ 13 Gültigkeit der Bestimmungen

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages der HCT Hamburg Citytours GmbH.